Strafverteidigung mit Klarheit, Engagement und Integrität

Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden, brauchen Sie jemanden an Ihrer Seite, der nicht nur das Gesetz kennt, sondern auch Ihre Situation versteht. Ich bin Strafverteidigerin aus Überzeugung – mit klarem Blick, juristischen Dursetzungsvermögen und dem festen Anspruch, Ihre Rechte konsequent zu wahren.

Ob Ermittlungsverfahren, Anklage oder Hauptverfahren: ich stehe
Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite. Persönlich, engagiert, auf
Augenhöhe.

Meine Grundsätze:

  • Vertraulichkeit

    Alles, was Sie mir sagen, bleibt unter uns.

  • Ehrlichkeit

    Ich verspreche nichts, was ich nicht halten kann – aber kämpfe für das, was möglich ist.

  • Engagement

    Ich verteidige Sie mit vollem Einsatz – in jeder Verfahrenslage.

Tätigkeitsschwerpunkte

Tätigkeitsschwerpunkte

Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?

Rechtsanwältin Stephanie Ablass

Rechtsanwältin Stephanie Ablass ist ausschließlich im Bereich Strafrecht tätig und berät Sie in allen Gebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Neben der Verteidigung im Ermittlungsverfahren, verteidigt sie ebenfalls in der Tatsacheninstanz und in Rechtsmittelverfahren vor Gericht und steht Ihnen in Strafvollstreckungsverfahren zur Seite.

Strafrecht ist mehr als Paragraphen und Urteile – es geht um Menschen und um Existenzen. Als Strafverteidigerin ist es mein Anspruch, meine Mandantinnen und Mandanten kompetent, unerschrocken und mich klarem Blick zu verteidigen und zu begleiten – ganz gleich was ihnen vorgeworfen wird.

Wichtige Informationen

Der Beschuldigte hat in jeder Lage des Strafverfahrens das Recht einen Rechtsanwalt seiner Wahl hinzuziehen. Dieses Recht sollte – besser früher als später – unbedingt wahrgenommen werden. Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgsversprechend. Dort werden regelmäßig die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Auch die Chance auf eine Einstellung des Verfahrens ist im Ermittlungsverfahren erhöht. Ziel meiner Tätigkeit ist stets die frühestmögliche Intervention, um das Strafverfahren strategisch zu lenken.

Sie haben eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten?

Jede Verteidigung beginnt mit der Aktensinsicht in die Ermittlungsakte. Mit dem Einblick die Ermittlungsakte kann ich mir ein genaues Bild über die Ihnen vorgeworfene Straftat sowie die individuelle Beweislage verschaffen. Auf Grundlage dieser Fakten und einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung der Situation und es wird eine Verteidigungsstrategie auf dieser Basis für Sie entwickelt.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um Sie zu kontaktieren?

Bieten Sie auch Verteidigung im Rahmen der Pflichtverteidigung an?

Ja, ich übernehme auch Pflichtverteidigungen nach § 140 StPO. Gerne unterstütze ich Sie dabei, die Beiordnung zu beantragen. Ob in Ihrem Fall eine Pflichtverteidigung möglich ist, besprechen wir am besten frühzeitig in einem persönlichen Gespräch.

Bei welchen rechtlichen Problemen kann ich Ihre Hilfe in Anspruch nehmen?

Ich begleite Sie in vielen verschiedenen Strafrechtsfällen – von kleinen Vergehen bis zu komplizierten und schweren Straftaten. Zu meinen Schwerpunkten zählen unter anderem Drogenstraftaten, Sexualdelikte, Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Urkundenfälschung, Jugendstrafrecht, Verkehrsdelikte wie Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer, Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung und Verstöße gegen das Waffengesetz. Bei allen strafrechtlichen Vorwürfen können Sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden.

Lehnen Sie aus ethischen Gründen bestimmte Mandate ab?

Ich glaube fest daran, dass in einem Rechtsstaat jeder Mensch das Recht auf eine faire Verteidigung hat – egal, um welches Vergehen es geht. Mein Ziel ist es, meine Mandanten zu schützen, ihre Rechte im Verfahren zu wahren und sie bestmöglich zu vertreten. Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt, nicht die Tat.

Kann ich Sie auch beauftragen, wenn das Verfahren nicht in Bonn ist?

Meine Kanzlei liegt in Bonn. Ich übernehme Verteidigungen im Raum Köln/Bonn und den umliegenden Städten und Landkreisen. Außerdem arbeite ich in ganz Nordrhein-Westfalen und, wenn es sinnvoll ist, auch bundesweit. Kontaktieren Sie mich gern, damit wir Ihre Möglichkeiten in Ihrem Fall besprechen können.

Welche Kosten entstehen, wenn ich Sie beauftrage?

Die Kosten für eine Strafverteidigung richten sich nach dem Aufwand und der Schwierigkeit des Falls. Ich erkläre Ihnen meine Gebühren klar und offen im persönlichen Gespräch, damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um Sie zu kontaktieren?

Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser lassen sich Probleme vermeiden. Schon im Ermittlungsverfahren können wichtige Entscheidungen getroffen werden. Melden Sie sich deshalb am besten sofort, wenn gegen Sie ermittelt wird.