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Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Straftaten des allgemeinen Strafrechts sind in der Strafverteidigungspraxis besonders häufig. Das allgemeine Strafrecht umfasst alle Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB). Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind. Vergehen sind mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bedroht.

Bei den Vergehen des allgemeinen Strafrechts handelt es sich zumeist um Fälle von Alltagskriminalität. Unabhängig davon, ob Ihnen die Begehung eines Verbrechens oder eines Vergehens vorgeworfen wird, sollten Sie frühzeitig von Ihrem Recht auf einen Wahlverteidiger Gebrauch machen. Auch eine Geldstrafe kann – neben der finanziellen Belastung – schwerwiegende Auswirkungen haben, insbesondere für Berufsgruppen wie Beamte, Ärzte oder Erzieher. Eine Eintragung im Führungszeugnis kann für jeden negative Konsequenzen haben.

Typische Vergehen (§ StGB):

  • Hausfriedensbruch, § 123
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142
  • Vortäuschen einer Straftat, § 145d
  • Falsche uneidliche Aussage, § 153
  • Falsche Verdächtigung, § 164
  • Beleidigung, § 185
  • Üble Nachrede, § 186
  • Verleumdung, § 187
  • Fahrlässige Tötung, § 222
  • Körperverletzung, § 223
  • Gefährliche Körperverletzung, § 224
  • Fahrlässige Körperverletzung, § 229
  • Nachstellung (Stalking), § 238
  • Diebstahl, § 242
  • Unterschlagung, § 246
  • Betrug, § 263
  • Computerbetrug, § 263a
  • Untreue, § 266
  • Urkundenfälschung, § 267
  • Sachbeschädigung, § 303

Typische Verbrechen (§ StGB):

  • Vergewaltigung
  • Mord, § 211
  • Totschlag, § 212
  • Schwere Körperverletzung, § 226
  • Körperverletzung mit Todesfolge, § 227
  • Raub, § 249
  • Schwerer Raub, § 250
  • Raub mit Todesfolge, § 251
  • Räuberischer Diebstahl, § 252
  • Räuberische Erpressung, § 255
  • Brandstiftung, § 306
  • Schwere Brandstiftung, § 306a