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Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein spezieller Bereich des deutschen Strafrechts, der den Umgang mit illegalen Drogen regelt. Die rechtliche Grundlage bildet vor allem das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ziel ist es, den Missbrauch, Handel und unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln zu bekämpfen und dadurch die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Straftaten im Bereich des Betäubungsmittelrechts können z. B. der Besitz, Anbau, Handel, Einfuhr oder die Abgabe von Drogen sein. Auch der Konsum kann rechtliche Folgen haben, vor allem bei Jugendlichen oder im Straßenverkehr. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, insbesondere bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Drogenhandel.

Stichpunkte – Betäubungsmittelstrafrecht:

  • Geregelt im Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • Schutz vor Drogenmissbrauch und illegalem Handel

  • Verbotene Handlungen:

    • Besitz von Betäubungsmitteln

    • Anbau (z. B. Cannabis-Pflanzen)

    • Handel / Verkauf

    • Ein- oder Ausfuhr

    • Weitergabe an andere Personen

  • Besonders strafbar:

    • Handel in großen Mengen

    • Beteiligung an Drogenbanden

    • Abgabe an Minderjährige

  • Mögliche Strafen:

    • Geldstrafe

    • Freiheitsstrafe (in schweren Fällen bis zu 15 Jahre)

    • Führerscheinentzug

    • Eintrag ins Führungszeugnis