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Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist ein Teil des deutschen Strafrechts und befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr. Es soll die Sicherheit im Straßenverkehr schützen und regelt das strafbare Verhalten von Verkehrsteilnehmern, zum Beispiel Autofahrern, Radfahrern oder Fußgängern. Die Vorschriften finden sich hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB), ergänzend auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Typische Straftaten im Verkehr sind zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Wer solche Straftaten begeht, muss mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Ziel ist es, Unfälle zu verhindern und das Leben sowie die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Stichpunkte – Verkehrsstrafrecht:

  • Teil des Strafgesetzbuches (StGB)

  • Regelt Straftaten im Straßenverkehr

  • Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum

  • Wichtige Tatbestände:

    • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

    • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

    • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

    • Fahrerflucht (§ 142 StGB)

    • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

  • Mögliche Strafen:

    • Geldstrafe

    • Freiheitsstrafe

    • Fahrverbot

    • Entzug der Fahrerlaubnis

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